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1259. April 30. Neisse.

vig. Phil. et Jac.

Bischof Thomas von Breslau urk., dass Konrad Müller von Altstadt 2 Mühlen (eine bei des Bisch. Hofe in Neisse, die andere ausserhalb der Stadt) erbaut hat mit Unterstützung des Bisch. und unter folgenden Bedingungen : die Mühle innerhalb der Stadtbefestigung soll 6 Räder haben, von welcher dem Konrad 1/3 der Nutzung zusteht, dem Bisch. 2/3 (porci autem conservabuntur per medium in eodem molendino); auch soll Konrad des Bisch. Insel mit dem an die Mühle stossenden Garten haben. Dieselben Bedingungen gelten für die 2. Mühle, doch soll hier ein 7. Rad zum Mahlen von Rinde, Leinsamen und Hanf ausschliessl. für den Müller bestimmt sein, bei schwereren Beschädigungen der Mühlen, Bruch der Wehre, zufälligem Abbrennen oder Zerstörung durch Wasserfluth wird der Bisch. zwei Theile der Reparaturkosten tragen, bei kleineren Schäden hat Konrad allein einzutreten, der im Uebrigen von allen Steuern und Diensten befreit wird.

Z. : Die Domherren Eckard, Leonard, Mag. Franco, der bischöfl. Hofkanzler Peter, die Kapläne Leonard und Demetrius, die Notare Woyslaus, Andreas, die Ritter Heinr., Jägermeister, Wincenz S. des Hermann, Joh. Zonca.


Or. mit dem Siegel des Bischofs D.-A. QQ. 19.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.